Neben der Verordnung zur Barrierefreiheit stellt die Europäische Norm EN ISO 9241-10 die einzige gesetzliche Grundlage für eine Definition und Erfassung von Qualitätskriterien dar. Sie befasst sich mit ergonomischen Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten.
Der Teil 10 bezieht sich jedoch explizit mit sieben Grundsätzen der Dialoggestaltung und beschreibt diese wie folgt:

